Terminanfragen
1. Sie können persönlich während der Öffnungszeiten einen Impftermin vereinbaren.
2. Sie können Ihre Anfrage für einen Impftermin per Email (mit Name und Geburtsdatum) an die Mailadresse richten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine telefonische Terminvereinbarung vornehmen können.
Erst- und Zweitimpfung
Erst- und Zweitimpfungen werden in unserer Praxis mit einem mRNA-Impfstoff der Firmen Moderna und BioNTECH – je nach Verfügbarkeit – vorgenommen. Der Abstand der beiden Impfungen beträgt zwischen 3 und 6 Wochen. Es besteht bei der Impfung kein Anspruch auf einen bestimmten Impfstoff.
Erste und zweite Auffrischungsimpfung („Booster“)
Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) empfiehlt eine zweite Booster-Impfung für besonders vulnerable Personengruppen. Die zweite Auffrischimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personen frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen.
Die Empfehlung der STIKO für Booster 2 gilt besonders für:
- Bewohner und Betreute in Pflegeheimen,
- Menschen ab 70 Jahren,
- Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren.
Eine zweite Booster-Impfung ist auch für das Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem Patienten- und Bewohnerkontakt) von der STIKO angeraten. Hier gilt die Empfehlung, die zweite Auffrischimpfung frühestens nach sechs Monaten zu geben.
Die „Booster“-Impfungen werden in unserer Praxis mit einem mRNA-Impfstoff der Firmen Moderna und BioNTECH – je nach Verfügbarkeit – vorgenommen. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Impfstoff.
Kinder-Impfung
Für alle anderen Kinder in der Altersgruppe nehmen wir eine Impfung bei individuellem Wunsch vor.
Die Kinder erhalten den Impfstoff von Biontech/Pfizer. Der Kinderimpfstoff hat eine niedrigere Konzentration und das Injektionsvolumen ist geringer.
Die zweite Dosis wird mit drei Wochen Abstand zur ersten verabreicht.
Weitere Informationen
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin das Impfbuch und die Krankenkassenkarte mit!
Es gehört mittlerweile zu unserem Alltag: Auch bei negativem Schnelltest müssen innerhalb des Hauses die AHA-Regeln beachtet werden!